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AGB

1. Anmeldung und Bezahlung der Tour

1.1 Auf Grundlage der auf der Homepage von Benz E -Bike Tours angeführten Leistungsbeschreibungen erfolgt die Anmeldung. Sie können sich via E-Mail, Telefon oder persönlich jederzeit über Touren informieren jedoch erfolgt die finale Buchung und Bezahlung der Tour stets über unsere Webseite benz-ebiketours.com. Die Mindestteilnehmerzahl ist, wenn nicht anders vereinbart, 1 Person und die maximale Teilnehmerzahl 6 Personen.

1.2 Mit der Anmeldung/Buchung nimmt der Kunde von Benz E-Bike Tours den Abschluss des Tour Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle mitgebuchten Teilnehmer. Der Anmelder erkennt die vorliegenden Tour Bedingungen – auch im Namen und im Auftrag der mitgebuchten Teilnehmer – verbindlich an.

1.3 Folgende Zahlungsarten werden von uns akzeptiert: Kreditkarte (Visa, Mastercard), PayPal, Online- Banking und Gutschein (auf der Webseite erhältlich). Die Zahlung erfolgt via Homepage.

1.4 Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang gültig und können nicht umgetauscht werden, ebenfalls erfolgt keine Gutschein Restwertvergütung.

 

2. Rücktritt – Ersatzteilnehmer – Umbuchung – Storno

2.1 Die Buchung kann bis 14 Tage vor Tour Start mit 35%, 7 Tage 50% Stornogebühren storniert werden. Für spätere Stornierungen gibt es keine Rückerstattung.

2.2 Jeder angemeldete Tour Teilnehmer kann sich durch eine andere Person ersetzen lassen, wenn er uns dies bis 2 Tage vor Tour Beginn per Mail mitteilt. Benz E-Bike Tours kann die Teilnahme einer Ersatzperson ablehnen. Es gelten dann die vorstehenden Rücktritts-bedingungen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird hierdurch der ursprüngliche Vertrag bedingungslos übernommen.

2.3 Bei Ausfall eines Teilnehmers durch Krankheit oder Unfall, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

3. Rücktritt und Kündigung durch Benz E-Bike Tours

3.1 Sollte eine Tour aus unvorhersehbaren Gründen abgesagt werden müssen (Naturkatastrophen, Ausfall des Tour Guides durch Krankheit oder Unfall ), kann Benz E-Bike Tours vom Tour Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden geleistete Zahlungen rückerstattet.

3.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Rücktrittskosten bereits gebuchter Flüge, Bahnkarten, Zwischenübernachtungen usw. bestehen nicht.

3.2 Sollte sich ein Tour Teilnehmer während der Tour verletzen, steht es Benz E-Bike Tours frei, die Tour abzubrechen. Eingegangene Zahlungen werden in diesem Fall nicht rückerstattet und Benz E Bike Tours kann für diesen Unglücksfall auch nicht verantwortlich gemacht werden.

 

4. Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die aktuellen Leistungsbeschreibungen auf der Webseite benz-ebiketours.com maßgeblich, nicht aber abweichende Erklärungen oder Zusagen von vermittelnden Reisebüros, Orts- oder Hotelprospekten oder sonstigen Dritten.

 

5. Haftung und Haftungsbeschränkungen

5.1 Benz E-Bike Tours haftet als Dienstleister im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Tour Vorbereitung, sowie die Richtigkeit der für die Tour Zeit gültigen Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage.

5.2 Die Teilnahme an den Touren erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige ab 15 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Tour teilnehmen.

5.3 Jeder Tour Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Tour gewachsen ist. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen jedoch ohne Gewähr. Ist der Tour Teilnehmer den körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Tour nicht gewachsen, so hat dieser das selbst und allein zu verantworten. Sollte ein Teilnehmer nach Auffassung des Tourguides die körperlichen Voraussetzungen für die Tour nicht mitbringen, ist er befugt den Teilnehmer von der Tour auszuschließen.

5.4 Die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung liegt ebenfalls in der Verantwortung des Teilnehmers.

5.5 Bei grob fahrlässigem oder störendem Verhalten eines Teilnehmers oder bei übermäßigem Genuss von Alkohol wird der Teilnehmer ersatzlos von der Veranstaltung ausgeschlossen.

5.6 Sollte während der Tour eine Änderung der Route erforderlich sein (z.B. aufgrund der Wetterlage, aus Sicherheitsgründen, etc.) entsteht dadurch kein Anspruch auf Preisminderung.

5.7 Sollte aus einem Grund, den wir nicht beeinflussen können (z.B. Umbau, Renovierungen, usw.) eine vorgesehene Besichtigung nicht stattfinden, so können wir nicht dafür verantwortlich gemacht werden.

5.8 Sollten Schäden auftreten, welche alleine durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns entweder vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist unsere Haftung – gleich welchen Rechtsgrunds – auf die dreifache Höhe des Tourpreises beschränkt.

5.9 Sollte ein Verlust oder eine Beschädigung des Tourgepäcks auftreten, so haftet Benz E-Bike Tours nur, wenn diese durch Benz E-Bike Tours oder seine Leistungsträger verursacht und sofort nach Auftreten gemeldet wurde. Jedoch auch dann nur bis max. EUR 200,- pro Person. Keinerlei Haftung übernimmt Benz E-Bike Tours für Gegenstände, die üblicherweise nicht im Tourgepäck mitgenommen werden.

5.10 Unsere Haftung für Schäden welcher Art auch immer ist auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit beschränkt.

5.11 Eigenverantwortung/ Pflichten des Teilnehmers. Mountainbiken ist eine Outdoorsportart, die mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden ist. Stürze, Unfälle und alpine Gefahren sind trotz aller Sorgfalt nicht immer vermeidbar, was ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsicht seitens des Teilnehmers erfordert. Das Tragen eines intakten Bike Helmes ist auf Touren zu jeder Zeit Pflicht.

5.12 Im Falle eines Unfalls sind die Tour Teilnehmer dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen Erste-Hilfe zu leisten oder den Tourguide dabei zu unterstützen.

5.1 Der Teilnehmer erkennt durch Übernahme (nach Funktionstest und/oder Probefahrt) des vermieteten Leihgegenstandes an, dass dieser sich in einem mangelfreien, sauberen, ordnungsgemäßen, fahr- bzw. nutzungsbereiten und verkehrssichern Zustand befindet.

 

6. Preisanpassung

6.1 Benz E-Bike Tours behält sich vor, den im Tour Vertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung von Mehrwertsteuersätzen, Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen entsprechen zu ändern. In diesem Fall wird der Teilnehmer auch unverzüglich darüber informiert.

 

7. Mitwirkungspflicht

Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Tour aufgetretene Mängel bei Beendigung der Tour dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

 

8. Einwilligung zur Veröffentlichung von Fotos

Im Rahmen unserer Fahrradtouren werden wir gelegentlich Fotos und Videoaufnahmen machen, die auf der Website und Social Media Plattformen von Benz E Bike Tours veröffentlicht werden können. Aus rechtlichen Gründen ist dies nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, weisen Sie bitte unseren Fotografen, Guide und/oder Benz E-Bike Tours daraufhin.

 

9. Sonstiges

9.1 Während der Dauer der Tour haften Sie für Schäden oder Verlust an Fahrrädern und Ihnen überlassener Ausrüstung.

9.2 Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

9.3 Änderungen von Touren und Leistungen müssen wir uns vorbehalten, ebenso Berichtigungen von Irrtümern und Druckfehlern.

9.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Tour Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.

 

10. Gerichtsstand

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und Benz E-Bike Tours gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Vertragsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Benz E-Bike Tours ist Leibnitz.

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